So können Sie helfen


Jede Zustiftung lässt als neuer Stein im finanziellen Fundament das Gebäude sinnbildlich wachsen und verschafft dadurch mehr Raum für die Umsetzung des per Satzung festgelegten Zwecks. Eine Zustiftung erhöht das Kapital einer Stiftung. Lediglich die Erträge dürfen für den Stiftungszweck verwendet werden. Schon eine einmalige Zustiftung an die Pater Stens Stiftung Thusanang hilft den jungen Menschen in Namibia somit Jahr für Jahr aufs Neue. Zustiftungen sichern eine langfristige Finanzierung. Weil Spendenaufkommen großen Schwankungen unterliegen ist diese Kalkulierbarkeit von großer Bedeutung.



Spenden sind Zuwendungen die für den Stiftungszweck, der Förderung von Bildung und Entwicklungshilfe in Namibia direkt verwendet werden müssen. Wir sind verpflichtet, Ihre Spenden zeitnah, d.h. spätestens nach Beendigung des folgenden Kalenderjahres, diesem Stiftungszweck zukommen zu lassen.


Für eine Spende erhalten Sie ebenso wie für eine Zustifung eine Zuwendungsbescheinigung. Bitte haben Sie Verständnis, daß die Zuwendungsbescheinigung erst nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt wird. Falls Sie die Bescheinigung eher wünschen, melden Sie sich bitte unter info@thusanang.com.

Die Pater Stens Stiftung Thusanang ist wegen Förderung "Bildung und Entwicklungshilfe" nach dem Bescheid des Finanzamtes Mainz Mitte St. Nro. 26.6997-II/I von der Körperschaftssteuer befreit.